Förderung von Forschungsprojekten
und insbesondere EU-Projekten (inklusive Förderprogramm ERASMUS+)
Die Ausarbeitung neuer Anträge für Projekte mit den folgenden Kriterien können unterstützt werden:
- Hauptauftrag-/-fördergeber: Alle Hauptauftrag-/Hauptfördergeber
- Kategorisierung Projekt: Forschungs- und Entwicklungsförderung
- Funktion: HauptantragstellerIn bzw. KoordinatorIn / AntragstellerIn als ProjektpartnerIn
- Beantragte Drittmittel (Anteil Universität Graz) – siehe Tabelle. Zu beachten ist, dass „Subcontracting“ davon ausgenommen ist.
Drittmittelanteil der Universität Graz | Fördersumme Antrag- | Fördersumme HauptantragstellerIn bzw. KoordinatorIn |
Minimum € 30.000,- bis € 200.000,- | € 1.500,- | € 3.000,- |
bis € 500.000,- | € 3.000,- | € 6.000,- |
über € 500.000,- | € 5.000,- | € 10.000,- |
Darüber hinaus werden auch Bildungsprogramme im Rahmen von ERASMUS+ ab einem beantragten Drittmittelanteil von € 100.000,-- für die Universität mit € 3.000,-- gefördert. Die Bedingung dafür ist die Funktion der Projektleitung (Lead).
Die Fördermittel der Fakultät können für Reisezwecke, Werkverträge oder Personalmaßnahmen verwendet werden.
Wenn die genannten Punkte überprüfbar zutreffen, kann durch die/den AntragstellerIn als ProjektpartnerIn bzw. durch die/den HauptantragstellerIn bzw. KoordinatorIn ein Proposal inkl. detaillierten Zeitplan und unter Anführung aller projektrelevanten Angaben bezogen auf den betreffenden Ausschreibungstext an das Dekanat übermittelt werden.
Nach Vorlage des aussagekräftigen Proposals und des Zeitplans kann die erste Hälfte der Förderung zur Auszahlung kommen.
Zusätzlich müssen alle HauptantragstellerInnen bzw. KoordinatorInnen von EU-Projekten müssen spätestens 15 Tage vor Einreichung des Projektantrages nachweislich eine einschlägige Beratung durch den ÖAD oder FFG oder einer gleichwertigen Institution in Anspruch nehmen (alle anderen Projekte sind davon ausgenommen. Sobald der Projektantrag vollständig beim Hauptauftrag-/Hauptfördergeber eingereicht wurde, kann die zweite Hälfte zur Auszahlung kommen.
Ansprechperson:
Sabina Grobbauer, MBA, e-mail: sabina.grobbauer(at)uni-graz.at, DW 8024
Sabina Grobbauer
Dekanat der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät