Doktoratsschule Sport- und Bewegungswissenschaften
Die Doktoratsschule "Sport- und Bewegungswissenschaften" wurde vom Rektorat mit 29.10.2011 als fakultäres Zentrum (gem. § 15 des Organisationsplans) der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät eingerichtet. Ab diesem Zeitpunkt werden die Doktoratsstudien am Institut für Bewegungswissenschaften, Sport und Gesundheit nach den organisatorischen Rahmenbedingungen der Doktoratsschule – detailliert in der Gründungserklärung für die Doktoratsschule "Sport- und Bewegungswissenschaften" – abgewickelt (downloadbar als pdf-file).
Das Studium selbst erfolgt nach dem vom Senat der Universität Graz am 20.4.2016 beschlossenen Curriculum für das interdisziplinäre Doktoratsstudium an der URBi-Fakultät (veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Karl-Franzens-Universität Graz, 50. Sondernummer vom 27.4.2016, 30.f Stück); nach dem vom Senat der Universität Graz am 20.4.2016 beschlossenen Curriculum für das naturwissenschaftliche Doktoratsstudium an der URBi-Fakultät (veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Karl-Franzens-Universität Graz, 51. Sondernummer vom 27.4.2016, 30.g Stück) und nach dem vom Senat der Universität Graz am 20.4.2016 beschlossenen Curriculum für das geisteswissenschaftliche Doktoratsstudium an der URBi-Fakultät (download als pdf-file bzw. veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Karl-Franzens-Universität Graz, 52. Sondernummer vom 27.4.2016; 30.h Stück).
Leitung: Univ.-Prof. Dr. Sebastian Ruin
Stellvertretung: Univ.-Prof. Dr. Markus Tilp
zuständige Studiendekanin: Assoz. Prof. Mag. Dr.in Romana Rauter
Mein Weg durch das Doktoratsstudium
Vor dem Studium
1. Schritt: Vorab-Einigung mit einer Betreuerin bzw. einem Betreuer über die Betreuung der Dissertation (persönliches Gespräch) und des Dissertationsthemas. Betreuerin bzw. Betreuer können nur habilitierte Mitglieder der jeweiligen Doktoratsschule an der URBI sein. Diese Vorab-Einigung soll den weiteren Prozess zur Zulassung zum Studium und zur Anmeldung zur Doktoratsschule vereinfachen. Das Ergebnis ist mittels des Formulars "Vorab-Einigung und Anmeldung zur Doktoratsschule" schriftlich festzuhalten und hat neben den Daten der bzw. des Studierenden und der Betreuerin bzw. des Betreuers auch das zu beantragende Studium (Auswahl des Curriculums), einen Arbeitstitel sowie eine Kurzbeschreibung (als Beilage) des Forschungsziels bzw. der Forschungsfrage zu beinhalten. Dieses Formular ist bei der entsprechenden Institutsleitung und Doktoratsschulenleitung zur Genehmigung vorzulegen und im Anschluss im Dekanat der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät (Prüfungsreferat, Merangasse 18/EG) einzureichen. Hier erfolgt die Genehmigung durch den zuständigen Studiendekan.
Formular: Vorab-Einigung und Anmeldung zur Doktoratsschule
2. Schritt: Beantragung der Zulassung zum Doktoratsstudium. Die Zulassung zum Doktoratsstudium erfolgt durch die Studien- und Prüfungsabteilung. Bitte beachten Sie folgende Fristen. Für die Zulassung benötigen Sie die Nachweise des Abschlusses eines fachlich in Frage kommenden Master- oder Diplomstudiums (Diplomprüfung- oder Masterzeugnis, Sponsionsbescheid) sowie eine Kopie des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulars "Vorab-Einigung und Anmeldung zur Doktoratsschule". Diese Kopie erhalten Sie im Dekanat der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät (Prüfungsreferat, Merangasse 18/EG) nach der Genehmigung durch den zuständigen Studiendekan.
Im ersten Semester des Studiums
3. Schritt: Verfassen eines Exposés. Das Exposé (Beschreibung des Dissertationsprojekts), muss folgende Punkte enthalten:
- die Zielsetzungen und Forschungsfragen,
- eine ausführliche Literaturdiskussion zum Stand der Forschung,
- die Forschungsmethoden,
- den wissenschaftlichen Mehrwert und die Projektimplikationen,
- einen Zeitplan (die Dauer des Doktoratsstudiums beträgt mindestens 6 Semester) sowie
- eine umfassende Bibliographie.
Aus dem Exposé müssen Sinnhaftigkeit und Durchführbarkeit des Dissertationsvorhabens überzeugend hervorgehen.
4. Schritt: Mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer die Betreuungsvereinbarung abschließen sowie eine Mentorin bzw. einen Mentor wählen. Als Betreuerin bzw. Betreuer der Dissertation kommt jedenfalls nur eine Person mit einer Lehrbefugnis (Habilitation) in Frage, die der jeweiligen Doktoratsschule angehört. Auch die Mentorin bzw. der Mentor ist im Regelfall aus den Mitgliedern der Doktoratsschule zu wählen. Im Bedarfsfall können auch andere Personen mit einer Lehrbefugnis (Habilitation) an einer Universität oder Forschungseinrichtung als Mentorin bzw. Mentor beantragt werden, wenn sie für das Gebiet oder Teilgebiet habilitiert sind, dem die Dissertation zuzuordnen ist. Die Aufgabe der Mentorin bzw. des Mentors ist, die Doktorandin bzw. den Doktoranden sowie die Betreuerin bzw. den Betreuer im Hinblick auf eine adäquate Ausbildung sowie effektive Betreuung zu unterstützen und den Fortgang des Dissertationsprojekts zu beobachten. Das Formular "Betreuungsvereinbarung für Dissertationen" muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben und sodann gemeinsam mit dem Exposé am Dekanat der URBI-Fakultät (Prüfungsreferat, Merangasse 18) eingereicht werden.
Formular: Betreuungsvereinbarung für Dissertationen
Basierend auf den vorgelegten Unterlagen, erfolgt nun die Aufnahme in die Doktoratsschule durch den Studiendekan.
5. Schritt: Festlegen des Pflicht- und Wahlfaches sowie Auswahl der Lehrveranstaltungen: Verwenden Sie das "Protokollblatt für das Doktoratsstudium", um nach Rücksprache mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer Ihrer Dissertation die Bezeichnung Ihres Dissertationsfaches und des Wahlfaches festzulegen. Tragen Sie auch bereits die geplanten Lehrveranstaltungen in dieses Formular ein, um im Vorhinein sicherzustellen, dass diese Lehrveranstaltungen für das Pflichtfach, das Wahlfach und gegebenenfalls für das interdisziplinäre Methodenfach geeignet sind. Beachten Sie dabei, dass es sich grundsätzlich um Lehrveranstaltungen handeln muss, die eigens für das Doktoratsstudium angeboten werden. Ausgeschlossen sind jedenfalls Lehrveranstaltungen, die auch einem Bachelorstudium zugeordnet sind. Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Wahlfachs bzw. der Lehrveranstaltungen obliegt dem zuständigen Studiendekan.
Als Pflichtfach können im Doktoratsstudium an der Doktoratsschule Sport- und Bewegungswissenschaften folgende Fächer gewählt werden:
- Bewegungswissenschaften
- Bewegungs- und Gesundheitsförderung
- Bewegungs- und Sportpädagogik
- Biomechanik
- Public Health
- Trainingswissenschaften
- Sportphysiologie
Für das Wahlfach können darüber hinaus nach Rücksprache mit der Doktoratsschule auch andere Fächer gewählt werden.
Sollten Sie in Betracht ziehen, im Wahlfach diverse wissenschaftliche Leistungen (Konferenzbeiträge, Workshop-Teilnahmen,...) anstelle von Lehrveranstaltungen heranzuziehen, kontaktieren Sie bitte das URBI-Prüfungsreferat (Merangasse 18), um das genaue Vorgehen zu besprechen.
Formular: Protokollblatt für das geisteswissenschaftliche Doktoratsstudium
Formular: Protokollblatt für das naturwissenschaftliche Doktoratsstudium
Formular: Protokollblatt für das interdisziplinäre Doktoratsstudium
Gegen Ende des Studiums
6. Schritt: Ist der Titel meiner Dissertation noch aktuell: Geben Sie Änderungen des Titels der Dissertation mittels des Formulars "Änderung des Titels der Dissertation" umgehend bekannt. Beachten Sie dabei die Bearbeitungsdauer im Prüfungsreferat. Änderungen des Titels sind jedenfalls rechtzeitig (mindestens 2 Wochen) vor Einreichung der Dissertation zu melden. Eine eigenständige Änderung oder eine Änderung durch die Betreuerin oder den Betreuer in UGO ist nicht zulässig!
Formular: Änderung des Titels der Dissertation
7. Schritt: Bitte beachten Sie: Die gesamte Dissertation, vor allem aber das Titelblatt, muss die Vorgaben der „ÖNORM - Empfehlung für die äußere Gestaltung von Hochschulschriften“ erfüllen. Dazu stellt das Dekanat auf seiner Website Muster der Titelblätter zur Verfügung. Diese Mustervorlagen können verwendet und natürlich hinsichtlich der Formatierung und der Schriftart/Schriftgröße an die Dissertation angepasst werden. Die Verwendung von Logos am Titelblatt ist nicht gestattet. Aus Datenschutzgründen darf keine ehrenwörtliche Erklärung der Arbeit beigefügt werden!
Kumulative Dissertation: Im interdisziplinären und im naturwissenschaftlichen Doktoratsstudium können Sie eine kumulative Dissertation zur Begutachtung einreichen. Eine solche Dissertation muss allerdings bestimmte formale Kriterien erfüllen, um vom Studiendekan zur Begutachtung freigegeben werden zu können. Dies wären:
- die „Richtlinie des Studiendirektors betreffend die Abfassung von kumulativen Dissertationen, sofern diese in den Curricula vorgesehen sind“
- formale Vorgaben im Curriculum (§ 7 Abs. 2)
- Bei Publikationen mit mehreren Autorinnen bzw. Autoren müssen Sie in der Dissertation ihre konkreten Leistungen für die jeweiligen Publikationen so genau wie möglich beschreiben, sodass eine gesonderte Beurteilung Ihrer Leistungen möglich ist.
- Sollten die Publikationen noch nicht veröffentlicht sein, weisen Sie bitte mit der Abgabe entsprechender Belege den Status der jeweiligen Publikationen nach (z.B. Acceptance letter oder Screenshot des Online submission Systems).
Download: ÖNORM - Empfehlung für die äußere Gestaltung von Hochschulschriften
Download: Mustertitelblatt
8. Schritt: Vorschlag der Beurteilerinnen bzw. Beurteiler der Dissertation: Die Betreuerin bzw. der Betreuer der Dissertation ist laut Studienplan auch gleichzeitig eine Beurteilerin bzw. ein Beurteiler. Sie haben das Vorschlagsrecht für zumindest eine weitere Person, welche ihre Dissertation begutachten soll. Im interdisziplinären Doktoratsstudium können Sie auch eine dritte Person vorschlagen. Zumindest eine Beurteilerin bzw. ein Beurteiler sollte nach Möglichkeit nicht zum Personal der Karl-Franzens-Universität Graz gehören. Es dürfen nicht alle Beurteilerinnen bzw. Beurteiler der Dissertation am gleichen Institut tätig sein. Neben fachlicher Kompetenz ist bei der Auswahl der Beurteilerinnen bzw. Beurteiler insbesondere auf deren Unbefangenheit zu achten. Die Beurteilerinnen bzw. Beurteiler müssen jedenfalls habilitiert sein bzw. eine vergleichbare Qualifikation besitzen. Die Beurteilerinnen bzw. Beurteiler müssen jedenfalls habilitiert sein bzw. eine vergleichbare Qualifikation besitzen.
Den Vorschlag reichen Sie mittels des Formulars "Bekanntgabe/Änderung der Gutachterinnen/Gutachter der Dissertation" im Prüfungsreferat ein. Es empfiehlt sich eine vorangehende Abstimmung mit dem zuständigen Studiendekan.
Bitte beachten Sie, dass es dem Studiendekan frei steht, weitere Beurteilerinnen bzw. Beurteiler der Dissertation zuzuteilen.
Formular: Bekanntgabe/Änderung der Gutachterinnen/Gutachter der Dissertation
9. Schritt: Elektronische Einreichung
Achtung: Änderung des Einreichprozesses Abschlussarbeiten ab 1.10.2022
Aufgrund der Änderung des Satzungsteils der Studienrechtlichen Bestimmungen sind Abschlussarbeiten ab 1.10.2022 nur noch elektronisch einzureichen.
Nach der elektronischen Einreichung Ihrer Dissertation wird diese einer formalen Prüfung unterzogen (Titelblatt, Einhaltung der Richtlinie des Studiendirektors und der curricularen Vorgaben bei Publikationen,….). Tauchen hier Unstimmigkeiten auf, werden Sie von einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter des Dekanats kontaktiert. Ist alles in Ordnung, erfolgt die Freigabe ihrer Abschlussarbeit in UGO durch eine der Gutachterinnen bzw. einen der Gutachter, danach wird die Plagiatsprüfung durchgeführt und die Dissertation in digitaler Form an die Beurteilerinnen bzw. Beurteiler weitergeleitet.
Sobald alle Gutachten im Dekanat eingelangt und vom zuständigen Studiendekan genehmigt wurden, wird die Note der Dissertation in UGO eingetragen. Eine Einsichtnahme durch die Verfasserin bzw. den Verfasser der Dissertation in die Gutachten ist ab diesem Zeitpunkt möglich.
Die Einreichung der Dissertation zur Beurteilung ist unabhängig vom Status der zu absolvierenden Lehrveranstaltungen und somit jederzeit möglich!
Gegebenenfalls kann ein gut begründeter Antrag auf befristeten Ausschluss der Benützung (Sperre) der Dissertation eingereicht werden.
Formular: Antrag auf befristeten Ausschluss der Benützung (Sperre) der Dissertation
10. Schritt: Einreichung der Lehrveranstaltungen: Siehe dazu auch Schritt 5! Für den Abschluss des Studiums ist es jedenfalls erforderlich, ein korrektes Protokollblatt im Prüfungsreferat einzureichen. Dies kann grundsätzlich jederzeit, spätestens jedoch bei Einreichung der Dissertation im Prüfungsreferat erfolgen.
Formular: Protokollblatt für das geisteswissenschaftliche Doktoratsstudium
Formular: Protokollblatt für das naturwissenschaftliche Doktoratsstudium
Formular: Protokollblatt für das interdisziplinäre Doktoratsstudium
11. Schritt: Anmeldung zur Abschlussprüfung: Voraussetzung für die Abhaltung der kommissionellen Abschlussprüfung (Rigorosum) ist die positive Beurteilung der Dissertation und die positive Ablegung aller im Curriculum vorgesehenen Prüfungsleistungen. Die Anmeldung zum Rigorosum erfolgt mittels des Formulars "Anmeldung zum Rigorosum" im Dekanat und muss spätestens drei Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin eingebracht werden (2 Wochen Ausschreibungsdauer). Fehlt 2 Wochen vor dem geplanten Termin noch eine der oben genannten Voraussetzungen (zum Beispiel ein Gutachten), ist die Anmeldung hinfällig und es muss ein neuer Termin vereinbart werden. Bedenken Sie bei der Terminplanung, dass die gesetzliche Begutachtungsfrist für Dissertationen vier Monate ab vollständiger Einreichung der Dissertation im Prüfungsreferat beträgt.
Ort und Zeit des Rigorosums ist grundsätzlich durch die/den Studierenden selbst zu koordinieren. Sollten Sie Unterstützung bei der Raumsuche benötigen, wenden Sie sich bitte an das Dekanat. Reisekosten von externen Prüferinnen bzw. Prüfern können von der Fakultät nicht übernommen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, bei Bedarf ein Mitglied des Prüfungssenats via Skype zuzuschalten, sofern dem alle Mitglieder der Prüfungskommission zustimmen.
Formular: Anmeldung zum Rigorosum
Maryia Sumann
Dekanat der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät
Formulare
Vorabeinigung und Anmeldung zur Doktoratsschule
Protokollblatt geisteswissenschaftliches Doktorat
Protokollblatt interdisziplinäres Doktorat
Änderung des Titels der Dissertation
Änderung von Betreuer/in oder Mentor/in
Richtlinie des Studiendirektors
Richtlinie der Doktoratsschule
Ansuchen um Beurteilung der Dissertation