Ab 1.10.2022 gelten in bestimmten Bereichen neue Regelungen im Studienrecht. Informiere Dich bereits jetzt darüber.
- Neue Inskriptionsfristen
Wenn du ein Bachelor- oder Diplomstudium beginnen willst, kannst du dich bis 5. September einschreiben, in begründeten Ausnahmefällen bis 31. Oktober. Willst du dein Bachelor- oder Diplomstudium fortsetzen, hast du bis 31. Oktober Zeit für die Inskription.
Für Master- und Doktoratsstudien kannst du dich bis 30. November einschreiben.
PASS AUF, DASS DU RECHTZEITIG INSKRIBIERST! SONST WIRST DU VOM STUDIUM ABGEMELDET. ES GIBT KEINE NACHFRIST MEHR!
Schau Dir gern auch das diesbezügliche Video an!
- Neue STEOP Regelung
Damit du mit deinem Studium weitermachen kannst, musst du JEDE Lehrveranstaltung der Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) spätestens bei der letzten Prüfungswiederholung positiv absolvieren. Sonst bist du für immer für dein Studium gesperrt!
SCHAU, DASS DU NOCH VOR DEM 1. OKTOBER 2022 DEINE LETZTE STEOP–WIEDERHOLUNGSPRÜFUNG SCHREIBST!
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- Neue Regelung zur Beurlaubung
Willst du dich vom Studium beurlauben lassen, musst du das immer vor Beginn des Semesters beantragen. Möglich ist eine Beurlaubung, wenn du z.B. Präsenz- oder Zivildienst machst, schwer erkrankt bist, schwanger bist, Kinder oder Angehörige betreust oder ein freiwilliges soziales Jahr machst.
DENK DRAN, DASS DU DEINEN ANTRAG AUF BEURLAUBUNG BIS 30. SEPTEMBER STELLEN MUSST!
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- Neue Regelungen beim Studienbeitrag
Du musst deinen Studienbeitrag – je nach Semester – bis 31. Oktober oder 31. März überwiesen haben.
Eine Befreiung vom Studienbeitrag für das Wintersemester musst du bis 30. September, für das Sommersemester bis 28. Februar beantragen.
Einen Antrag auf Rückzahlung des Studienbeitrags für ein Wintersemester musst du bis 28. Februar des folgenden Jahres stellen. Für das Sommersemester ist der Stichtag der 30. September desselben Jahres.
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PASS AUF, DASS DU DIE NEUEN STICHTAGE NICHT VERPASST! ES GIBT KEINE NACHFRIST MEHR!