Sonnenstrahlen als Strom- und Wärmequelle – einfach, sauber, nachhaltig. Was bei Einfamilienhäusern schon lange funktioniert, könnte auch bei Wohnhäusern im urbanen Bereich flächendeckend und wirksam zum Einsatz kommen. In einem Uni-Graz-Team aus SystemwissenschafterInnen und EnergierechtsexpertInnen beleuchteten Ao.Univ.-Prof. Dr. Alfred Posch und Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger im Projekt „URSOLAR“ die „Optimierung der Solarenergienutzung in urbanen Energiesystemen“. Das Ziel war es, anhand von ökonomischen und ökologischen Rahmenbedingungen herauszufinden, inwieweit sich Sonnenenergienutzung in den jeweiligen Stadtquartieren umsetzen ließe. Ein Leitfaden, der daraus entsteht, soll Politik und EntscheidungsträgerInnen unterstützen.
„Gerade an der Peripherie wäre umweltfreundliche Energiegewinnung möglich, wenn HausbesitzerInnen die Kosten übernehmen würden“, führt Alfred Posch aus. Solarthermie zur Warmwasseraufbereitung oder Fotovoltaik-Panele zur Stromerzeugung direkt am Dach würden auch die Transportwege kurz halten. Posch untersuchte in URSOLAR daher, wie man beide Technologien im städtischen Raum bestmöglich kombinieren könnte und wie dieses Zusammenspiel von den Gegebenheiten der jeweiligen Stadtquartiere abhängt.
Herausforderung: Historischer Altstadtkern
Graz ist dafür ein gutes Beispiel: „Es gibt hier unterschiedliche Viertel mit Häusern aus verschiedenen Epochen sowie einen sehr gut erhaltenen Altstadtkern. Das waren optimale Voraussetzungen für unsere Modelle.“ Auf den historischen Dächern der Gründerzeit schwarze Fotovoltaik-Module zu montieren, sei aufgrund des Altstadtschutzes gar nicht so einfach, betont Posch. Einfacher sei es hingegen bei neuen Siedlungsbauten am Stadtrand, wo der Platz für Anlagen geschaffen werden könne.
Auf rechtliche Hürden bei der Gewinnung von Sonnenstrom weist der Energierechtsexperte Karl Stöger vom Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft hin. Durch das Versorgungsmonopol von heimischen Energieunternehmen ist es im Gesetz nicht geregelt, inwieweit Mehrparteienhäuser energieautark arbeiten können. „Es stellen sich schwierige Fragen, wer etwa die Rolle der/des VersorgerIn einnimmt oder ob das Haus als eigenes Netz anzusehen ist“, so der Jurist Diese Punkte seien in der aktuellen Rechtslage nicht berücksichtigt, sind aber ansatzweise in der „Kleinen Öko-Strom-Novelle“, die derzeit dem Parlament vorliegt, als eigene Bestimmung angeführt. Darin geht es in erster Linie um die Genehmigung von „Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen“. Im Detail: „Die Anlage wird von den beteiligten EigentümerInnen betrieben und erzeugt für das gesamte Haus Strom, der Überschuss wird in das Netz eingespeist, und durch die Abrechnung mit den modernen Stromzählern, so genannte ,Smart-Meters‘, kann der Verbrauch individuell zugeordnet werden“, erklärt Stöger. Was sich in Zukunft jedenfalls nicht ändern wird, sind die miet- und wohnrechtlichen Rahmenbedingungen. „Es ist nicht ganz einfach, MieterInnen zum Tragen von Investitionen zu verpflichten.“ Soll eine Anlage installiert werden, müssen die Kosten von den HauseigentümerInnen, in der Regel einer Wohnbaugenossenschaft oder auch einem Unternehmen, übernommen werden. „Das ist meist eine Hemmschwelle und für die großflächige urbane Nutzung von Fotovoltaik-Anlagen ein Problem“, betont der Jurist.
URSOLAR wurde von der Forschungsförderungsgesellschaft FFG unterstützt und in Kooperation mit der FH-Joanneum durchgeführt. Das Institut für Systemwissenschaften, Innovations- und Nachhaltigkeitsforschung ist an der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät (URBI) der Uni Graz angesiedelt. Die URBI-Fakultät feiert heuer ihr zehnjähriges Bestehen.