Liebe Studierende!
Mit 1.10.2022 treten die studienrechtlichen Bestimmungen des neuen UG in Kraft.
Eine sehr wichtige Änderung betrifft den § 66 (4) UG über welche wir Sie mit diesem Schreiben informieren möchten.
Studierende welche ab dem 1.10.2022 zu einer letzten Wiederholung einer Prüfung im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP)antreten und diese negativ absolvieren, werden dauerhaft vom Studium an der Universität Graz ausgeschlossen.
Bisher war es so, dass Studierende bei einem STEOP-Ausschluss befristet (drei Semester) vom Studium ausgeschlossen wurden. Diese Regelung gilt noch für alle Studierenden, welche bis spätestens 30.09.2022 die letzte Antrittsmöglichkeit einer STEOP-Prüfung negativ absolvieren.
Wenn Sie sich im Herbst in dieser Situation befinden sollten (letzter möglicher Antritt bei der STEOP bis spätestens 30.9.22 negativ absolviert) können Sie eine Fortsetzung des Studiums/der Studien (im dann aktuellen Studienplan) nach Ablauf der 3-semestrigen Sperrfrist (=Wintersemester 2023/24) der Studienabteilung bekannt geben. Nach diesem Übergangszeitraum ist jedenfalls eine Neuzulassung nach erfolgtem STEOP-Ausschluss ausgeschlossen!
Wir bitten Sie dies in Ihrem eigenen Interesse in Ihrer aktuellen Semester- bzw. Prüfungsplanung zu berücksichtigen!
Link zu dem Video: https://www.youtube.com/watch?v=Hd67yyzYfX0
Donnerstag, 05.05.2022