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Einrichtungen der Fakultät

Vorsitzender:
Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Schöner
Stellvertretender Vorsitzender:
Assoz.-Prof. Dr. Gerhard Tschakert

Mitglieder des Fakultätsgremiums

Auszug aus dem Organisationsplan der Universität Graz
§ 11 Fakultätsgremium
(1) Die Fakultät hat ein Fakultätsgremium mit höchstens 42 Mitgliedern einzurichten. Über eine Änderung der Größe des Fakultätsgremiums entscheidet das Fakultätsgremium mit Zweidrittelmehrheit. Dem Fakultätsgremium gehören an:

  1. Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Universitätsprofessorinnen/Universitätsprofessoren;
  2. Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Universitätsdozentinnen/Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in halber Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter gemäß Z. 1;
  3. Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden in halber Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter gemäß Z. 1;
  4. Zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter des allgemeinen Universitätspersonals.

Die Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Senates ist für das Fakultätsgremium sinngemäß anzuwenden.

(2) Die Funktionsperiode des Fakultätsgremiums umfasst zwei Studienjahre und endet grundsätzlich mit dem 30. September. Sollte das neu gewählte Fakultätsgremium seine Tätigkeit mit dem jeweils 1. Oktober des darauf folgenden Wintersemesters nicht aufnehmen können, verlängert sich die Funktionsperiode des bisherigen Fakultätsgremiums bis zur Konstituierung des neuen Fakultätsgremiums, längstens jedoch um drei Monate.

(3) Die Aufgaben des Fakultätsgremiums sind insbesondere:

  • Stellungnahme zum Vorschlag für die Wahl der Dekanin/des Dekans und der Vizedekanin/des Vizedekans,
  • Erstellung eines Vorschlages für die Wahl der Studiendekanin/des Studiendekans und der Vizestudiendekanin/des Vizestudiendekans,
  • Beratung der Dekanin/des Dekans, insbesondere in Angelegenheiten des § 6 Abs. 4,
  • Diskussion der Ressourcenübersicht einmal im Semester,
  • Beratung der Fakultätsleitung insbesondere in Lehr- und Studienangelegenheiten, Forschungsangelegenheiten, Internationalisierung, Berufungs- und Habilitationsangelegenheiten, Gleichstellungsfragen,
  • Wahrnehmung von Anhörungsrechten, insbesondere zur Zielvereinbarung,
  • Einsetzung eines Beirates für Vorschläge zu Nachwuchsförderung und Personalentwicklungsmaßnahmen; die näheren Bestimmungen hat das Fakultätsgremium zu erlassen,
  • Einsetzung eines Vermittlungsbeirates für fakultätsinterne Konflikte gem. § 21.

(4) Das Fakultätsgremium kann in begründeten Fällen direkt einen schriftlichen Bericht an das Rektorat und den Senat abgeben.

Professor:innenkurie
Kuriensprecher: Univ.-Prof. Dr. Sebastian Ruin
Institut für Bewegungswissenschaften, Sport und Gesundheit
Tel: +43 (0)316 380-2336
e-mail: sebastian.ruin(at)uni-graz.at
Stellvertretende Kuriensprecherin: Univ.-Prof.in Dr.in Anke Strüver

Mittelbaukurie
Kuriensprecherin: Dr.in Judith Pizzera
Institut für Geographie und Raumforschung
Tel: +43 (0)316 380-8849
e-mail: judith.pizzera(at)uni-graz.at
Stellvertretender Kuriensprecher: Dr. Gabriel Bachner

Studierendenkurie
Kuriensprecher: Leonhard Dürrer
e-mail: leonhard.duerrer(at)edu.uni-graz.at
Stellvertretender Kuriensprecher: Christian Prieler

Kurie des Allgemeinen Universitätspersonals
Kuriensprecherin: Tanja Untergrabner
Institut für Umweltsystemwissenschaften
Tel: +43 (0)316 380-3238
e-mail: tanja.untergrabner(at)uni-graz.at
Stellvertretende Kuriensprecherin: Klaudia Kramer

Beirat für Vorschläge zu Nachwuchsförderung und Personalentwicklungsmaßnahmen an der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät

Vorsitzender:
Univ.-Prof. Dr. Manfred Füllsack

Stellvertretende Vorsitzende:
Ao. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Sulzer

Stimmberechtigte Mitglieder

Hauptmitglieder Ersatzmitglieder
Univ.-Prof. Dr. Manfred Füllsack Univ.-Prof. Dr. Sebastian Ruin
Univ.-Prof. Dr. Martin Mergili Univ.-Prof. Dr. Annette Sprung
Assoz.-Prof. Dr. Angela Pilch-Ortega Hernandez  
Ao. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Sulzer Assoz. Prof. Dr. Douglas Maraun
Assoz. Prof. Dr. Yvonne Karimi-Schmidt (BR wiss. UP) Ass.-Prof. Dr. Gerhard Wohlfahrt (BR wiss. UP)
Mario Perner Klaudia Kramer

Mitglieder, ohne Stimmberechtigung

Dekanin                        Univ.-Prof. Dr. Andrea Steiner

Studiendekan/
Vizestudiendekanin

Univ.-Prof. Dr. Alfred Posch /
Assoz.-Prof. Dr. Romana Rauter

AKGL Univ.-Prof. Dr. Sebastian Ruin
Dekanat Eva Schellnast
BR AUP
(mit fallweisem Stimmrecht)
Sabine Habersack, MSc.

Vorsitzender:
Univ.-Prof. Dr. Ulrich Ermann

Stellvertretender Vorsitzender:
Leonhard Dürrer

Hauptmitglieder Ersatzmitglieder
Univ.-Prof. Dr. Ulrich Ermann

Univ.-Prof. Dr. Agnieszka Czejkowska / Univ.-Prof. Dr. Gottfried Kirchengast

Dr. Ulrike-Maria Gelbmann  
Eva Schellnast Mario Perner
Leonhard Dürrer Lisa Schuh / Christian Prieler
zusätzliche Person außerhalb der Fakultät Univ.-Prof. Dr. Sascha Ferz

Auszug aus dem Organisationsplan der Universität Graz:

§ 21 Vermittlungsbeirat

  1. An jeder Organisationseinheit ist für Konflikte innerhalb dieser Organisationseinheit ein Vermittlungsbeirat einzurichten. Für überfakultäre Konflikte ist ein zentraler Vermittlungsbeirat einzurichten.
  2. Der Vermittlungsbeirat hat unbeschadet vorgesehener anderer Rechtszüge die von Einzelpersonen oder Interessensvertretungen herangetragenen Beschwerden entgegenzunehmen, zu prüfen und Empfehlungen zur Lösung zu erarbeiten, welche an die zur Entscheidung befugte Stelle weiterzuleiten ist. Der Vermittlungsbeirat kann nötigenfalls Überprüfungen an Ort und Stelle durchführen und von den zuständigen Stellen alle notwendigen Auskünfte einholen.
  3. Der Vermittlungsbeirat einer Fakultät besteht aus je einer/einem Vertreterin/Vertreter der im Fakultätsgremium vertretenen Personengruppen, die/der von der jeweiligen Gruppe entsandt wird sowie einer zusätzlichen Person außerhalb der betroffenen Fakultät, die vom Fakultätsgremium nominiert wird. Für jedes Mitglied ist mindestens ein Ersatzmitglied zu nominieren.
  4. Der Vermittlungsbeirat der Verwaltungseinheiten besteht aus je zwei Vertreterinnen/Vertreter der Abteilungen von ADL bzw. der dem Rektorat unterstehenden Verwaltungseinheiten, sowie einer zusätzlichen Person außerhalb der betroffenen Verwaltungseinheit, welche im Einvernehmen zwischen Rektorat und der Universitätsdirektorin/dem Universitätsdirektor zu nominieren ist. Für jedes Mitglied ist mindestens ein Ersatzmitglied zu nominieren.
  5. Bei überfakultären Konflikten sind jeweils zwei Mitglieder der Vermittlungsbeiräte der betroffenen Organisationseinheiten zu entsenden sowie eine weitere Person vom Senat zu nominieren. Für jedes Mitglied ist mindestens ein Ersatzmitglied zu nominieren.
  6. Die Vermittlungsbeiräte sind für eine Funktionsperiode von zwei Jahren einzurichten. Die Mitglieder der Vermittlungsbeiräte sind bei der Ausübung dieser Funktion an keine Weisungen gebunden.
  7. Die Mitglieder des Vermittlungsbeirates wählen aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden. Den Sitzungen ist eine rechtskundige Person aus den Verwaltungseinheiten beizuziehen.
  8. Die Geschäftsordnung des Senats und aller Senatskommissionen der Karl-Franzens-Universität Graz ist sinngemäß anzuwenden.

Vorsitzende:
Eva Schellnast
Stellvertretender Vorsitzender:
Univ.-Prof. Dr. Markus Tilp

Hauptmitglieder:
Univ.-Prof. Dr. Kathrin Otrel-Cass
Univ.-Prof. Dr. Markus Tilp
Ass.-Prof. Dr. Annika Kruse
Dr. Heimo Truhetz
Nina Kaufmann
Eva Schellnast

Ersatzmitglieder:
Univ.-Prof. Dr. Agnieszka Czejkowska
Univ.-Prof. Dr. Anke Strüver
Dr. Wolfgang Fischer
Dr. Manuela Hirschmugl
Bettina Hötzl
Mario Perner

Für Beratung und Service wenden Sie sich bitte an:
Herrn Dr. Manfred Sonnleitner
Institut für Erziehungs- und Bildungswissenschaft,
Merangasse 70/2. Stock, 8010 Graz
Tel: +43 (0) 316 380-2537
E-Mail: manfred.sonnleitner(at)uni-graz.at

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