Fast geschafft!
Schritt für Schritt zum Erfolg.
6. Schritt - Titel der Dissertation
Du hast zu Beginn deines Studiums den Arbeitstitel ihrer Dissertation bekannt gegeben. Dieser wurde nach deiner Zulassung in UNIGRAZonline eingetragen. In den meisten Fällen ändert sich dieser Arbeitstitel im Laufe der Zeit. Prüfe also bitte rechtzeitig, ob sich auch dein Titel geändert hat. Beantrage dann gegebenenfalls einfach mit dem Formalar "Änderung des Titels der Dissertation" die Aktualisierung.
Eine eigenständige Änderung oder eine Änderung durch die/den Betreuer:in in UNIGRAZonline ist nicht zulässig.
7. Schritt - Layout bzw. Formvorschriften für die Dissertation
Bitte beachte: Die gesamte Dissertation, vor allem aber das Titelblatt, muss die Vorgaben der „ÖNORM - Empfehlung für die äußere Gestaltung von Hochschulschriften“ erfüllen. Dazu fndest du weiter unten Muster der Titelblätter. Diese Mustervorlagen können verwendet und natürlich hinsichtlich der Formatierung und der Schriftart/Schriftgröße an die Dissertation angepasst werden. Die Verwendung von Logos am Titelblatt ist nicht gestattet. Aus Datenschutzgründen darf keine ehrenwörtliche Erklärung der Arbeit beigefügt werden!
Kumulative Dissertation: Im interdisziplinären und im naturwissenschaftlichen Doktoratsstudium kannst du eine kumulative Dissertation zur Begutachtung einreichen. Eine solche Dissertation muss allerdings bestimmte formale Kriterien erfüllen. Dies wären:
- die „Richtlinie des Studiendirektors betreffend die Abfassung von kumulativen Dissertationen, sofern diese in den Curricula vorgesehen sind“
- formale Vorgaben im Curriculum (§ 7 Abs. 2)
- im Falle einer Dissertation in der DS Geographie die "Richtlinie der Doktoratsschule Geographie und Raumforschung zur kumulativen Dissertation"
- im Falle einer Dissertation in der DS Erziehungswissenschaften die "Richtlinie der Doktoratsschule Erziehungswissenschaften zur kumulativen Dissertation"
- Bei Publikationen mit mehreren Autorinnen bzw. Autoren musst du in der Dissertation deine konkreten Leistungen für die jeweiligen Publikationen so genau wie möglich beschreiben, sodass eine gesonderte Beurteilung deiner Leistungen möglich ist.
- Sollten die Publikationen noch nicht veröffentlicht sein, weist du bitte mit der Abgabe entsprechender Belege den Status der jeweiligen Publikationen nach (z.B. Acceptance letter oder Screenshot des Online submission Systems).
- Bei der Auswahl der Zeitschriften achte darauf, dass nur Zeitschriften mit peer-review-Verfahren, die in den Richtlinien bzw. Curricula genannten Datenbanken gelistet bzw. -im Falle einer Dissertation an der DS Geographie- vom VGDH anerkannt sind, als äquivalent gelten. Die Liste des VGDH ist unter folgendem Link einzusehen: http://vgdh.geographie.de/anerkannte-geographie-fachzeitschriften/
8. Schritt - Vorschlag der Beurteiler:innen der Dissertation
Es müssen mindestens zwei Beurteiler:innen bestellt werden. Auf deinen Antrag hin, können auch drei Beurteiler:innen eingesetzt werden. Vordergründiges Kriterium ist die fachliche Eignung der ausgewählten Personen. Idealerweise kommt zumindest ein/e Beurteiler:in nicht von der Universität Graz.
Ihren Vorschlag reichen Sie mittels des Formulars "Bekanntgabe/Änderung der Gutachterinnen/Gutachter der Dissertation" unter urbi.doktorat(at)uni-graz.at ein. Es empfiehlt sich eine vorangehende Abstimmung mit dem zuständigen Studiendekan.
Bitte beachten Sie, dass es dem Studiendekan frei steht, weitere Beurteilerinnen bzw. Beurteiler der Dissertation zuzuteilen.
9. Schritt - Elektronische Einreichung der Dissertation
Nach der elektronischen Einreichung deiner Dissertation wird diese einer formalen Prüfung unterzogen (Titelblatt, Einhaltung der Richtlinie des Studiendirektors und der curricularen Vorgaben bei Publikationen,….). Tauchen hier Unstimmigkeiten auf, wirst du von einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter des Dekanats kontaktiert. Ist alles in Ordnung, erfolgt die Freigabe deiner Abschlussarbeit in UGO. Danach wird die Plagiatsprüfung durchgeführt und die Dissertation in digitaler Form an die Beurteiler:innen weitergeleitet.
Sobald alle Gutachten im Dekanat eingelangt und von der/dem zuständigen Studiendekan:in genehmigt wurden, wird die Note der Dissertation in UGO eingetragen. Ab diesem Zeitpunkt kannst du Einsicht in die Gutachten erlangen.
Die Einreichung der Dissertation zur Beurteilung ist unabhängig vom Status der zu absolvierenden Lehrveranstaltungen und somit jederzeit möglich!
Gegebenenfalls kann ein gut begründeter Antrag auf befristeten Ausschluss der Benützung (Sperre) der Dissertation eingereicht werden.
10. Schritt - Einreichung der Lehrveranstaltungen
Siehe dazu auch "Während des Studiums - Schritt 5" Für den Abschluss des Studiums ist es jedenfalls erforderlich, ein korrektes Protokollblatt im Prüfungsreferat einzureichen. Dies kann grundsätzlich jederzeit, spätestens jedoch bei Einreichung der Dissertation im Prüfungsreferat erfolgen.
Bitte prüfe auch deinen Studienfortschritt in der App "Mein Studium" auf UNIGRAZonline. Eine entsprechende Anleitung für die Zuteilung von Leistungen zu deinem Studium findest du hier.
11. Schritt - Das Rigorosum
Voraussetzung für die Abhaltung der kommissionellen Abschlussprüfung (Rigorosum) ist die positive Beurteilung der Dissertation und die positive Ablegung aller im Curriculum vorgesehenen Prüfungsleistungen. Die Anmeldung zum Rigorosum erfolgt mittels des Formulars "Anmeldung zum Rigorosum" im Dekanat und muss spätestens drei Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin unter urbi.doktorat(at)uni-graz.at eingebracht werden (2 Wochen Ausschreibungsdauer). Fehlt 2 Wochen vor dem geplanten Termin noch eine der oben genannten Voraussetzungen (zum Beispiel ein Gutachten), ist die Anmeldung hinfällig und es muss ein neuer Termin vereinbart werden. Bedenken Sie bei der Terminplanung, dass die gesetzliche Begutachtungsfrist für Dissertationen vier Monate ab vollständiger Einreichung der Dissertation im Prüfungsreferat beträgt.
Ort und Zeit des Rigorosums ist grundsätzlich durch die/den Studierenden selbst zu koordinieren. Solltest du Unterstützung bei der Raumsuche benötigen, wende dich bitte an das Dekanat. Reisekosten von externen Prüfer:innen können von der Fakultät nicht übernommen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, bei Bedarf ein Mitglied des Prüfungssenats via Videokonferenz zuzuschalten, sofern dem alle Mitglieder der Prüfungskommission zustimmen.