Die URBI-Fakultät fördert:
Förderung der Anbahnung von Forschungsprojekten und insbesondere EU-Projekten (inkl. Förderprogramm ERASMUS+)
KRITERIEN für die Vergabe der Förderung:
Die Ausarbeitung neuer Anträge für Projekte kann unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien unterstützt werden:
- Förderschienen zur Einwerbung kompetitiver Drittmittel: alle anerkannten nationalen wie internationalen Förderschienen, insbesondere EU-Projekte sowie Bildungsprogramme im Rahmen von ERASMUS+
- Funktion: Hauptantragsteller:in bzw. Koordinator:in / Antragsteller:in als Projektpartner:in
- Beantragte Drittmittel (Anteil Universität Graz) und mögliche maximale Fördersummen – siehe Tabelle.
Drittmittelanteil der Universität Graz | Fördersumme Antrag- | Fördersumme Hauptantragsteller:in bzw. Koordinator:in |
Minimum € 30.000,- bis € 200.000,- | max. € 1.500,- | max. € 3.000,- |
über € 200.000,- | max. € 3.000,- | max. € 6.000,- |
über € 500.000,- | max. € 5.000,- | max. € 10.000,- |
In Ergänzung zur Tabelle: ERASMUS+ ab einem beantragten Drittmittelanteil von € 100.000,- für die Universität wird mit max. € 3.000,- gefördert. Die Bedingung dafür ist die Funktion der Projektleitung (Lead). Hinweis: Subcontracting im Rahmen von Projektanträgen ist von der Förderung ausgenommen. Wiedereinreichungen von abgelehnten Anträgen, die bereits von der Fakultät gefördert wurden, können bis zur maximal halben Fördersumme unterstützt werden.
Verwendung der Fördermittel:
- Die Fördermittel der Fakultät können für Reisezwecke, Werkverträge oder Personalmaßnahmen (z.B. Erhöhung Beschäftigungsausmaß, keine Bonuszahlungen) verwendet werden.
- Die Fördermaßnahmen müssen innerhalb von 6 Monaten ab Genehmigung durch die Fakultät (falls später) oder bis zur Einreichung des Projektantrags von dem/der Antragsteller:in umgesetzt werden.
- Wird die Finanzierung der Projektanbahnung durch den/die Vizedekan/in genehmigt, wird die Unterstützung vom Dekanat ausbezahlt, sobald die Nutzung der Fördermittel konkretisiert ist (z.B. Dienstvertrag).
- Für die Evaluierung der Förderinitiative sind die geförderten AntragstellerInnen verpflichtet, das Dekanat über die Zusage/Absage des Projektantrags nach der Entscheidung zu informieren.
Antragstellung:
- Für die Sicherung der zweckgemäßen Verwendung der Mittel muss der Antrag auf Förderung (spätestens) 1 Monat vor der Einreichung eingebracht wird.
- Im Rahmen der Antragstellung ist offenzulegen, ob bereits von anderer Stelle eine Förderung bezogen wird oder ein Ansuchen eingebracht wurde.
- Für den Antrag auf Förderung ist eine formlose Skizze des Proposals (1-3 Seiten) oder der Rohentwurf des Antrags inkl. Zeitplan und unter Anführung aller projektrelevanten Angaben (Projektidee, Fördergeber, Projektpartner, Fördersumme [Uni Graz!] bezogen auf den betreffenden Ausschreibungstext sowie der geplanten Nutzung der Fördermittel an das Dekanat (Frau Sabina Grobbauer) zu übermitteln.
- Zusätzlich müssen alle Hauptantragsteller:innen bzw. Koordinator:innen von EU-Projekten spätestens 15 Tage vor Einreichung des Projektantrages nachweislich eine einschlägige Beratung durch den ÖAD oder FFG oder einer gleichwertigen Institution in Anspruch nehmen (alle anderen Projekte sind davon ausgenommen).
- Bei nicht habilitierten Antragsteller:innen ist ein kurzgefasstes, formloses Unterstützungsschreiben eines habilitierten Institutsmitglieds beizulegen, das die grundsätzliche fachliche Förderwürdigkeit des geplanten Antrags bestätigt.
Ansprechperson:
Sabina Grobbauer, MBA, e-mail: sabina.grobbauer(at)uni-graz.at, DW 8024
Incentive-Maßnahme
Alle MitarbeiterInnen der URBI-Fakultät, die Forschungs-Drittmittelprojekte im Ausmaß von insgesamt mindestens € 250.000,-/Jahr (gemessen an den Drittmitteleinzahlungen pro Kalenderjahr; kumuliert) einwerben, erhalten
- eine Reduktion des Lehrausmaßes im Ausmaß von 2 Semester-wochenstunden/Studienjahr,
oder
- eine personelle Unterstützung (in Höhe von € 4.500,-/Jahr)
oder
- einen finanziellen Anreiz in Form einer Prämienauszahlung (der finanzielle Rahmen der personellen Unterstützung bzw. der Prämienauszahlung wird an 2 Semesterstunden mit einer Wertigkeit von 100% gemessen).
Proof-Reading
Übernahme der Kosten für das Proof-Reading von englischsprachigen Publikationen (die in indexierten Journalen veröffentlicht werden) und von englischsprachigen Forschungsanträgen (insbesondere EU-Forschungsprojektanträge)
Amtsrätin MBA Sabina Grobbauer
+43 316 380 - 8024
Dekanat der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät
https://urbi.uni-graz.at/de/fakultaet/dekanat/