Die URBI-Fakultät fördert:
Förderung der Anbahnung von Forschungsprojekten und insbesondere EU-Projekten (inkl. Förderprogramm ERASMUS+)
Die Ausarbeitung neuer Anträge für Projekte mit den folgenden Kriterien können unterstützt werden:
- Hauptauftrag-/-fördergeber: Alle Hauptauftrag-/Hauptfördergeber
- Kategorisierung Projekt: Forschungs- und Entwicklungsförderung
- Funktion: HauptantragstellerIn bzw. KoordinatorIn / AntragstellerIn als ProjektpartnerIn
- Beantragte Drittmittel (Anteil Universität Graz) – siehe Tabelle. Zu beachten ist, dass „Subcontracting“ davon ausgenommen ist.
Drittmittelanteil der Universität Graz | Fördersumme Antrag- | Fördersumme HauptantragstellerIn bzw. KoordinatorIn |
Minimum € 30.000,- bis € 200.000,- | € 1.500,- | € 3.000,- |
bis € 500.000,- | € 3.000,- | € 6.000,- |
über € 500.000,- | € 5.000,- | € 10.000,- |
Darüber hinaus werden auch Bildungsprogramme im Rahmen von ERASMUS+ ab einem beantragten Drittmittelanteil von € 100.000,-- für die Universität mit € 3.000,-- gefördert. Die Bedingung dafür ist die Funktion der Projektleitung (Lead).
Die Fördermittel der Fakultät können für Reisezwecke, Werkverträge oder Personalmaßnahmen verwendet werden.
Für den Antrag auf Förderung soll ein formloses Proposal inkl. detailliertem Zeitplan und unter Anführung aller projektrelevanten Angaben (Rohentwurf inkl. Projektidee, Fördergeber, Projektpartner, Fördersumme [Uni Graz!], etc.) bezogen auf den betreffenden Ausschreibungstext sowie der geplanten Nutzung der Fördermittel an das Dekanat (Frau Sabina Grobbauer) übermittelt werden.
Wird die Finanzierung der Projektanbahnung durch den/die Vizedekan/in genehmigt, wird die Unterstützung vom Dekanat ausbezahlt, sobald die Nutzung der Fördermittel konkretisiert ist (z.B. Dienstvertrag). Für die Evaluierung der Förderinitiative sind die geförderten AntragstellerInnen verpflichtet, das Dekanat über die Zusage/Absage des Projektantrags nach der Entscheidung zu informieren.
Zusätzlich müssen alle HauptantragstellerInnen bzw. KoordinatorInnen von EU-Projekten spätestens 15 Tage vor Einreichung des Projektantrages nachweislich eine einschlägige Beratung durch den ÖAD oder FFG oder einer gleichwertigen Institution in Anspruch nehmen (alle anderen Projekte sind davon ausgenommen).
ACHTUNG: AntragstellerInnen müssen das Dekanat informieren, wenn sie bereits von anderer Stelle eine Förderung für die Antragstellung bekommen.
Ansprechperson:
Sabina Grobbauer, MBA, e-mail: sabina.grobbauer(at)uni-graz.at, DW 8024
Incentive-Maßnahme
Alle MitarbeiterInnen der URBI-Fakultät, die Forschungs-Drittmittelprojekte im Ausmaß von insgesamt mindestens € 250.000,-/Jahr (gemessen an den Drittmitteleinzahlungen pro Kalenderjahr; kumuliert) einwerben, erhalten
- eine Reduktion des Lehrausmaßes im Ausmaß von 2 Semester-wochenstunden/Studienjahr,
oder
- eine personelle Unterstützung (in Höhe von € 4.500,-/Jahr)
oder
- einen finanziellen Anreiz in Form einer Prämienauszahlung (der finanzielle Rahmen der personellen Unterstützung bzw. der Prämienauszahlung wird an 2 Semesterstunden mit einer Wertigkeit von 100% gemessen).
Proof-Reading
Übernahme der Kosten für das Proof-Reading von englischsprachigen Publikationen (die in indexierten Journalen veröffentlicht werden) und von englischsprachigen Forschungsanträgen (insbesondere EU-Forschungsprojektanträge)

Amtsrätin MBA
Sabina Grobbauer
Telefon:+43 316 380 - 8024
Ort:Dekanat der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät
Web: https://urbi.uni-graz.at/de/fakultaet/dekanat/